Praxis - Facharzt für Allgemeinmedizin

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Leistungen

  • Gesundheits- Untersuchungen
  • Krebsvorsorge bei Männern
  • Kindervorsorge U3 - U7
  • Jugendarbeitsschutz- Untersuchungen
  • DMP
  • Substitution
  • Impfungen
  • Erstuntersuchung von BG-Fällen
  • Hausbesuche
  • LKW Führerscheinuntersuchung

Öffnungszeiten

Mo. 8:00 - 12:00
14:00 - 19:00
Di. 8:00 - 15:00
Mi. 8:00 - 12:00
Do. 8:00 - 12:00
15:00 - 18:00
Fr. 8:00 - 12:00

 

Sprechzeiten:


Mo. 14:00 - 19:00
Di. 8:00 - 15:00
Mi. 8:00 - 12:00
Do. 8:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Fr. 8:00 - 12:00

Wir sind für Sie und Ihre Familie da - Zuverlässig, kompetent und freundlich

Willkommen in unserer Praxis

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unserer Praxis. Unsere Praxis ist behindertengerecht und befindet sich Zentral in Leck, vor der Tür gibt es Parkplätze und in 150m den öffentlichen großen Marktplatz.
Praxi Team Udo Schröder Leck

Unsere Leistungen

Gesundheits- Untersuchungen

Seit April 2019 haben gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren nur noch alle drei Jahre Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft Check-Up genannt. Vorher waren es alle zwei Jahre. Neu ist auch: Versicherte zwischen 18 und 35 Jahren können den Check-Up einmalig nutzen.

Mit der Kontrolluntersuchung sollen vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Zuckerkrankheit (Diabetes) und Nierenerkrankungen frühzeitig erkannt werden. Unter anderem wird der Blutdruck gemessen und Blut und Urin untersucht.

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Krebsvorsorge

Viele Krebserkrankungen werden diagnostiziert, wenn Patienten aufgrund von selbst erkannten Veränderungen zum Arzt gehen. Typische Anzeichen einer Krebserkrankung sind:

  • ungewöhnlichen Schwellungen; Wunden, die nicht abheilen; Veränderung der Form, Größe oder Farbe eines Hautmals oder abnorme Blutungen,
  • chronischem Husten oder anhaltender Heiserkeit,
  • einer Veränderung beim Stuhlgang oder beim Urinieren,
  • einem unerklärlichen Gewichtsverlust,
  • fühlbaren Veränderungen beim Abtasten der Brüste.

Kindervorsorge U3 - U7

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind besondere Arzttermine – sie helfen Eltern und ihrem Kind!

  • U3 – 4. bis 5. Lebenswoche
  • U4 – 3. bis 4. Lebensmonat
  • U5 – 6. bis 7. Lebensmonat
  • U6 – 10. bis 12. Lebensmonat (ca. 1 Jahr)
  • U7 – 21. bis 24. Lebensmonat (ca. 2 Jahre)

News

02.05.2019

Impfung gegen Gürtelrose Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) mit in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen. Der Beschluss ist nicht beanstandet worden und seit dem 1. Mai 2019 rechtskräftig. Somit können Personen ab einem Alter von 60 Jahren standardmäßig zweimalig mit dem Herpes zoster Totimpfstoff (z.Z. nur Shingrix®) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geimpft werden. Das gilt auch für Personen ab einem Alter von 50 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen. Dazu gehören unter anderem rheumatoide Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, chronische Nierensuffizienz sowie Diabetes mellitus. Die Schutzimpfungsrichtlinie finden Sie unter www.g-ba.de/richtlinien/60/.

Copyright © www.kvsh.de

Jugendarbeitsschutz- Untersuchungen

In §32 vom Jugendarbeitsschutzgesetz heißt es:

(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn

  1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und
  2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.“
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Impfungen

Eine Impfung, auch Schutzimpfung, Vakzination oder Vakzinierung (ursprünglich die Infektion mit Kuhpockenmaterial; von lateinisch vacca, ‚Kuh‘) genannt, ist die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer (übertragbaren) Krankheit zu schützen.[1] Sie dient der Aktivierung des Immunsystems gegen spezifische Stoffe. Impfungen wurden als vorbeugende Maßnahme gegen Infektionskrankheiten entwickelt. Später wurden für Krebsimmuntherapien auch Krebsimpfstoffe entwickelt.

Erstuntersuchung von BG-Fällen

Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert.

Hausbesuche

Auf Anfrage kommt Herr Schröder zu Ihnen nach Hause. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich.

Spezielle Untersuchungen in unserer Praxis:

Führerschein-Untersuchung
Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein in 5-Jahresintervallen bei den Führerscheinstellen verlängern lassen.

Für die Verlängerung ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt und ein Führerscheingutachten vom Augenarzt erforderlich.

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Labordiagnostik (kleines Blutbild, Blutzucker, Schilddrüse, Nierenfunktion, Urin)
  • Beratung

Das Führerschein-Gutachten ermöglicht Ihnen den Erhalt der Fahrerlaubnis für LKW und eine kleine Gesundheitsuntersuchung.

Diese Führerschein Untersuchung ist eine Selbstzahler-Leistung. In der Regel werden die Kosten dann aber im Anschluss vom Arbeitgeber übernommen


Wenn Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen oder etwas anderes haben kontaktieren Sie uns!